Genderhinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Präambel

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen

zwischen

Ihnen
(fortan: Informationsbesteller)

und

der Boldlife GmbH Hoyerbergstr. 24 88131 Lindau (fortan: Boldlife GmbH)

Boldlife GmbH`s Mission ist es alle Feuerwehrangehörigen fit für jeden Einsatz zu machen. Daher bietet Boldlife Individuen an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich Boldlife GmbH gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es Boldlife GmbH`s Mission, Individuen (meist Feuerwehrangehörige) aber auch von der Gemeinde und dem Staat finanzierte Feuerwachen zu unterstützen um fit für den Einsatz zu werden , dabei richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages an beide Parteien. Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Boldlife GmbH

  1. (1)  Gegenstand des Vertrages ist es, dass Boldlife GmbH den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein:neue Feuerwehrfitness Produktupdates, Anwendung von Feuerwehrfitness, Content von Feuerwehrfintess, verwandte und vergleichbare Themen im Bereich von Feuerwehr und Fitness, Seminare, Webinare und Events von Feuerwehrfitness, Seminare, Webinare und Events von Dritten, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter und sonstiges.
  2. (2)  Boldlife GmbH ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist Boldlife GmbH, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.
  3. (3)  Boldlife GmbH ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Boldlife GmbH die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.
  4. (4)  Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.
  5. (5)  Ferner schuldet Boldlife Gmbh auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen aufinhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Unternehmen

Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er den Informationsvertrag für sich selbst oder für eine Feuerwache schließt das ihm dieses Recht einräumt. Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf Boldlife GmbH davon ausgehen, dass der Informationsbesteller die Rechte hat einen solchen Informationsvertrag abzuschließen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder

Boldlife GmbH abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines

Informationsvertrages hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 4 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 5 Beendigung des Informationsvertrages

  1. (1)  Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
  2. (2)  Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu einem der Produkte der Boldlife GmbH erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

§ 6 Haftung

  1. (1)  Boldlife GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. (2)  Für einfache Fahrlässigkeit haftet Boldlife GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
  3. (3)  Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –ausgeschlossen.
  4. (4)  Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. (5)  Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Boldlife GmbH.

§ 7 Änderungsvorbehalt

Boldlife GmbH ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der

geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Boldlife GmbH gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.